FAQ
FAQ zur privaten Krankenversicherung (PKV): Antworten für Beamte, Angestellte & Selbstständige
Hier findest du die wichtigsten Antworten zur privaten Krankenversicherung – verständlich erklärt: Wechsel, Beitrag und Leistungen auf einen Blick.
Du hast Fragen?
Private Krankenversicherung verstehen: Die wichtigsten Antworten auf einen Blick
Du überlegst, in die private Krankenversicherung zu wechseln – und willst erst die wichtigsten Punkte klar haben? Auf dieser FAQ-Seite findest du kompakte, verständliche Antworten rund um die PKV: Wer überhaupt wechseln kann, wie der Wechsel abläuft, worauf du bei Kündigungsfristen achten solltest und welche Wartezeiten es geben kann. Außerdem erklären wir, wie sich dein Beitrag typischerweise berechnet, was im Alter und im Ruhestand wichtig wird, ob eine Rückkehr in die GKV später möglich ist und was passiert, wenn du Kinder bekommst.
Wenn du danach noch Fragen hast oder direkt wissen willst, welche PKV-Lösung zu deiner Situation passt, kannst du über hm-krankenversicherung.de einfach eine persönliche Beratung anfragen
Wechsel & Voraussetzungen
Für wen kommt ein Wechsel in die PKV überhaupt infrage?
In die PKV kannst du typischerweise wechseln, wenn du z. B. Beamter (mit Beihilfe) bist, selbstständig arbeitest oder als Angestellter die Voraussetzungen erfüllst (z. B. über der relevanten Einkommensgrenze). Ob es bei dir passt, hängt von deiner Situation und deinen Zielen ab.
Musst du als Beamter in die PKV wechseln?
Nein. Als Beamter hast du meist eine Wahl (z. B. PKV + Beihilfe oder GKV). In manchen Berufen gibt es statt Beihilfe auch freie Heilfürsorge – dann sieht die Rechnung nochmal anders aus.
Ablauf: Wechsel, Antrag & Kündigung
Wie funktioniert der Wechsel in die PKV Schritt für Schritt?
Meist läuft es so: Tarifauswahl → Antrag → Gesundheitsprüfung → Annahmebestätigung. Erst wenn die Aufnahme bestätigt ist, solltest du die nächsten Schritte (z. B. Kündigung/Wechsel in der GKV) sauber einleiten.
Was solltest du bei Kündigungsfristen und Formalitäten beachten?
Je nachdem, ob du aus der GKV wechselst oder einen PKV-Anbieter wechselst, gelten unterschiedliche Fristen und Nachweise. Wichtig ist vor allem: keine Lücke entstehen lassen und die Reihenfolge einhalten (erst Zusage, dann kündigen/wechseln).
Beitrag & Kalkulation
Wovon hängt dein Beitrag in der PKV ab?
Dein Beitrag richtet sich u. a. nach Alter bei Eintritt, Gesundheitszustand, gewähltem Leistungsniveau, Selbstbeteiligung und (bei Beamten) danach, ob du eine Restkostenversicherung mit Beihilfe nutzt.
Kannst du deinen Beitrag später beeinflussen?
Ja, oft über Stellschrauben wie Selbstbeteiligung, Tarifgestaltung oder (je nach Rahmen) Tarifwechsel innerhalb des Versicherers. Was sinnvoll ist, hängt immer davon ab, was du wirklich brauchst.
PKV im Alter, Ruhestand & Rente
Wird die PKV im Alter automatisch teurer als die GKV?
Nicht automatisch. Entscheidend ist, wie du dich versicherst (Leistungsumfang/Selbstbeteiligung) und welche Mechanismen im Tarif greifen. Eine pauschale „PKV wird immer unbezahlbar“-Aussage stimmt so nicht.
Was passiert mit deiner PKV als Beamter im Ruhestand?
In der Regel bleibst du privat versichert. Die Beihilfe bleibt meist bestehen, die Rahmenbedingungen können sich aber verändern (z. B. Beihilfesatz). Genau deshalb lohnt sich die Planung nicht erst kurz vor Pension.
Wer zahlt deine PKV-Beiträge, wenn du Rente bekommst?
Deine PKV zahlst du grundsätzlich weiter selbst, aber: In der PKV gibt es Alterungsrückstellungen, die helfen sollen, Beiträge im Alter stabiler zu halten. Wie stark das wirkt, hängt vom Tarif und deinem Verlauf ab.
Kannst du deine PKV-Beiträge im Alter gezielt senken (Beitragsentlastungstarif)?
Ja. Bei der HanseMerkur kannst du zusätzlich zu deinem PKV-Tarif den Beitragsentlastungs-Baustein BEN wählen. Du zahlst dafür während der aktiven Zeit einen Extra-Beitrag ein – und ab 65 wird dein monatlicher PKV-Beitrag um den vereinbarten Entlastungsbetrag reduziert.
Familie & Kinder
Was ändert sich, wenn du später Kinder bekommst?
Dann stellt sich vor allem die Frage: Wie wird dein Kind abgesichert – PKV oder GKV? Das hängt z. B. von deiner Situation, dem Status des anderen Elternteils und den Rahmenbedingungen ab.
Kannst du Kinder „einfach mitversichern“ wie in der GKV?
In der PKV gibt es keine kostenlose Familienversicherung wie in der GKV. Kinder werden in der Regel eigenständig versichert – häufig aber zu vergleichsweise günstigen Beiträgen (je nach Tarif).
Leistungsstart & Wartezeiten
Ab wann hast du Versicherungsschutz – und gibt es Wartezeiten?
Oft bekommst du eine Rechnung, bezahlst sie und reichst sie zur Erstattung ein. In der Praxis gibt es aber je nach Leistung auch andere Wege (z. B. Abrechnungskonstellationen oder digitale Prozesse). Für Beamte kommt zusätzlich die Beihilfe-Erstattung hinzu.
Rechnungen, Erstattung & Einreichen
Musst du als Privatversicherter immer in Vorleistung gehen?
Du bist grundsätzlich ab Versicherungsbeginn versichert. Bei manchen Leistungen können Wartezeiten gelten, je nach Tarif und Vorgeschichte. Wenn du vorher lückenlos versichert warst, kann das angerechnet werden.
Wie läuft das Einreichen bei Beamten typischerweise ab (Beihilfe + PKV)?
Meist reichst du Belege bei der Beihilfe und bei der PKV ein (digital oder je nach Stelle). Du bekommst die Erstattungen dann anteilig – so deckst du Beihilfe + Restkostenversicherung zusammen ab.
Digital: eRezept in der PKV
Seit dem 01.01.2024 ist das E-Rezept in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingeführt. Es ersetzt das klassische Papierrezept durch eine digitale Verordnung, mit der dir deine Ärztin oder dein Arzt Medikamente verschreibt.
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Der Vorteil: Du sparst dir oft Zeit und Wege. Nach dem Arzttermin – oder auch nach einer Videosprechstunde – stellt dir die Praxis das Rezept digital bereit. Du kannst es dann über die E-Rezept-App an eine Apotheke deiner Wahl übermitteln oder es in einer Apotheke vor Ort einlösen. In der App kannst du Apotheken außerdem suchen und filtern – und je nach Anbieter ist auch die Bestellung über eine Online-Apotheke möglich.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Umsetzung grundsätzlich freiwillig. Die HanseMerkur möchte ihren Vollversicherten die Nutzung der E-Rezept-App bis Ende Februar 2026 zur Verfügung stellen. Voraussetzung ist, dass du ein Smartphone nutzt. Wenn du kein Smartphone hast oder die App nicht verwenden möchtest, bekommst du Rezepte weiterhin auf Papier und kannst sie wie gewohnt postalisch einreichen. Eine Pflicht zur Nutzung des E-Rezepts gibt es selbstverständlich nicht.
Welche Voraussetzungen brauchst du, um E-Rezepte nutzen zu können?
Diese Voraussetzungen solltest du erfüllen:
- Du hast eine KVNR (einheitliche Krankenversichertennummer) von der HanseMerkur erhalten.
- Du nutzt ein NFC-fähiges Smartphone mit mindestens Android 11 oder iOS 17.
- Du hast einen deutschen Personalausweis und die dazugehörige PIN. Falls dir die PIN fehlt, kannst du sie zeitnah beantragen – Infos findest du im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern.
- Du hast die HanseMerkur ServiceApp installiert und dich dort vollständig registriert. Die dafür benötigte App-Version ist ab Ende Februar 2026 verfügbar – die Registrierung erklären wir dann Schritt für Schritt.
- Zusätzlich ist die kostenlose E-Rezept-App der gematik auf deinem Smartphone installiert. Am besten installierst du sie, nachdem du Ende Februar 2026 auf die neue ServiceApp-Version aktualisiert hast.
Ist das E-Rezept sicher?
Ja. Das E-Rezept wird verschlüsselt übertragen und folgt hohen Sicherheitsstandards zum Schutz deiner Daten. Die Verordnungen liegen im E-Rezept-Fachdienst der gematik. Der QR-Code in der App „Das E-Rezept“ oder auf dem Papierausdruck ist dabei nur der „Zugangsschlüssel“, mit dem die Apotheke die Verordnungsdaten aus dem Fachdienst abrufen kann – die E-Rezepte selbst werden nicht auf deinem Smartphone gespeichert.
Außerdem signiert die Arztpraxis das E-Rezept qualifiziert elektronisch. Die Apotheke prüft diese Signatur bei der Abgabe, sodass Manipulationen praktisch ausgeschlossen sind. Und: Ein E-Rezept ist nur einmal einlösbar.
Wie bekommst du das E-Rezept von deiner Ärztin oder deinem Arzt?
Deine Ärztin oder dein Arzt erstellt das E-Rezept und hinterlegt es sicher in der Telematikinfrastruktur. Dort bleibt es gespeichert, bis du es in der Apotheke einlöst. Für jedes Arzneimittel wird dabei in der Regel ein eigenes E-Rezept angelegt.
Damit die Praxis dir ein E-Rezept ausstellen kann, muss deine KVNR in der Praxis bekannt sein und im Praxissystem gespeichert werden. Deine KVNR findest du in der HanseMerkur ServiceApp. Zusätzlich brauchst du in der ServiceApp eine weitere Authentifizierung mit deinem Personalausweis und der PIN deines Ausweises.
Kannst du ein E-Rezept sofort einlösen – und wie lange ist es gültig?
Ja. Sobald deine Ärztin oder dein Arzt die Verordnung elektronisch signiert hat, kannst du das E-Rezept in der Apotheke einlösen. Manche Praxen signieren allerdings nicht sofort – frag deshalb am besten direkt nach, wann das Rezept freigeschaltet wird.
Private E-Rezepte sind in der Regel 3 Monate ab Ausstellung gültig. In der E-Rezept-App siehst du außerdem, bis wann du das jeweilige Rezept einlösen kannst.
Kann ich mein E-Rezept in jeder Apotheke einlösen?
Ja, du kannst ein E-Rezept in jeder Apotheke in Deutschland einlösen – unabhängig davon, wo du gerade bist. Auch Online-Apotheken können E-Rezepte bearbeiten und dich beliefern.
Du kannst das E-Rezept entweder digital an eine Apotheke weiterleiten oder in der Apotheke vor Ort den Code zur Einlösung vorzeigen. Perspektivisch soll es in einer späteren Ausbaustufe auch möglich werden, das deutsche E-Rezept im EU-Ausland einzulösen.
Können alle Medikamente als E-Rezept verordnet werden?
Grundsätzlich ja – die meisten Medikamente können als E-Rezept verordnet werden. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel Betäubungsmittel: Diese werden weiterhin auf Papier verschrieben.
Über das E-Rezept können u. a. apothekenpflichtige Arzneimittel verordnet werden, die früher auf dem Privatrezept oder dem „rosa“ Rezept standen – und je nach Fall auch ärztliche Empfehlungen (vergleichbar mit dem „grünen Rezept“).
Wer kann deine E-Rezepte einsehen – und kann jemand anderes deine Medikamente für dich abholen?
Auf deine E-Rezepte können nur die Arztpraxis zugreifen, die das Rezept ausgestellt hat, du selbst – und die Apotheke, der du das Rezept gezielt zuweist.
Wenn du das E-Rezept digital an eine Apotheke übermittelst, bekommst du in der App „Das E-Rezept“ einen Abholcode. Den kannst du auch an eine andere Person weitergeben, damit sie die Medikamente für dich abholen kann.
Warum brauchst du zusätzlich die HanseMerkur ServiceApp, um die App „Das E-Rezept“ nutzen zu können?
Für die Anmeldung in der App „Das E-Rezept“ brauchst du eine Digitale GesundheitsID. Diese legst du über die HanseMerkur ServiceApp an.
Die GesundheitsID ist deine sichere digitale Identität im Gesundheitswesen – quasi die Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) aus der GKV. Sie enthält grundlegende Daten wie KVNR, Name und Geburtsdatum und ist dein geschützter Zugang zu verschiedenen digitalen Gesundheitsservices. Sobald du die GesundheitsID über die ServiceApp registriert hast, kannst du dich damit z. B. in der gematik-App „Das E-Rezept“ anmelden.
Weitere Infos zur Registrierung der GesundheitsID stellen wir dir im Herbst zur Verfügung.
Wenn du kein Smartphone nutzt, kannst du am E-Rezept-Verfahren nicht teilnehmen und bekommst weiterhin das klassische Papierrezept.
Wie reiche ich ein E-Rezept zur Erstattung ein?
Ein eingelöstes E-Rezept kannst du direkt nach dem Apothekenbesuch oder auch später zur Erstattung einreichen. Die digitalen Kostenbelege zu deinen Einlösungen werden in der E-Rezept-App gespeichert – und du kannst sie dort über die Teilen-Funktion bequem an die HanseMerkur ServiceApp weiterleiten.
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Ist das E-Rezept verpflichtend?
Für gesetzlich Versicherte: ja, dort ist das E-Rezept Standard. In der privaten Krankenversicherung ist es dagegen ein freiwilliges Angebot. Wenn du bei der HanseMerkur vollversichert bist, kannst du das E-Rezept ab Ende Februar 2026 nutzen – freiwillig und ohne Verpflichtung.
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Was passiert, wenn du das E-Rezept nicht nutzen möchtest?
In der PKV ist das E-Rezept ein freiwilliges Angebot – und auch für dich ist es nicht verpflichtend. Du kannst Rezepte weiterhin ganz normal als Papierrezepte bekommen und sie wie gewohnt per Post oder digital zur Erstattung einreichen.
Auch die Freischaltung des E-Rezepts bzw. das Anlegen der dafür nötigen GesundheitsID in der ServiceApp ist optional.
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Beantragung der eKVNR
Künftig brauchen auch Privatversicherte im deutschen Gesundheitswesen eine einheitliche Krankenversichertennummer – die eKVNR.
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Die eKVNR wird einmalig und individuell vergeben, ist lebenslang gültig und basiert auf deiner Rentenversicherungsnummer. Sie ist Teil deiner digitalen Identität im Gesundheitswesen und erleichtert den Zugang zur nationalen Telematikinfrastruktur.
Die HanseMerkur beantragt die eKVNR für ihre vollversicherten Kundinnen und Kunden. Dafür brauchen wir dein Einverständnis und ein paar zusätzliche Angaben, zum Beispiel Geburtsort, Geburtsland und ob es Geschwister mit demselben Geburtsdatum gibt.
Wozu brauche ich eine eKVNR?
Die eKVNR ist dein persönlicher Schlüssel, um freiwillige digitale Angebote im Gesundheitswesen nutzen zu können – zum Beispiel die elektronische Patientenakte (ePA).
Außerdem wird die eKVNR seit 01.07.2024 für verpflichtende Meldungen an das Implantateregister benötigt (aktuell z. B. Knie-, Hüft- und Brustimplantate sowie Aortenklappen). Wichtig: Wenn deine eKVNR fehlt, kann das gerade bei ungeplanten oder zeitkritischen Implantationen zu Verzögerungen führen.
Wie bekommst du deine eKVNR?
Du bekommst von uns in der Regel automatisch ein Schreiben, mit dem du die eKVNR beantragen kannst.
Wenn du noch kein Schreiben erhalten hast, kannst du die eKVNR auch ganz bequem über die HanseMerkur ServiceApp anfordern: Öffne in der App den Bereich „Unsere Services“, wähle „Einheitliche Krankenversichertennummer (eKVNR) anfordern“ und ergänze die fehlenden Angaben im Formular. Nach dem Absenden wird deine eKVNR ermittelt und dir anschließend zugesendet.
Falls du die ServiceApp nicht nutzt, kannst du die eKVNR auch per E-Mail anfragen: kv-bestand@hansemerkur.de
Wie lange dauert es, bis du deine eKVNR nach der Beantragung bekommst?
Wenn alle erforderlichen Angaben für die Beantragung vorliegen (z. B. dein Geburtsort), erhältst du die eKVNR in der Regel innerhalb weniger Tage. In einzelnen Fällen kann es aber zu Rückfragen oder Abstimmungen – zum Beispiel mit einem Vorversicherer – kommen. Dann kann sich die Bearbeitung auch über mehrere Wochen hinziehen.
Wo findest du deine eKVNR, nachdem du sie beantragt hast?
Sobald deine eKVNR erfolgreich beantragt wurde, bekommst du von uns ein Schreiben mit deiner eKVNR.
Wenn du die HanseMerkur ServiceApp nutzt, kannst du deine eKVNR nach der erfolgreichen Beantragung dort jederzeit einsehen. Außerdem steht sie künftig auch auf Nachträgen zu deinem Versicherungsschein.
Warum brauchen wir deine Rentenversicherungsnummer?
Grundlage zur Erstellung der eKVNR ist die Rentenversicherungsnummer (RVNR). Um die RVNR von der Deutschen Rentenversicherung zu erhalten bzw. verifizieren zu lassen, benötigen wir eine Zustimmungserklärung des Kunden. Ausgenommen davon ist die Beschaffung der eKVNR bzw. RVNR im Rahmen der Versorgung mit den genannten Implantaten.
Ich kenne meine Rentenversicherungsnummer – kann ich sie euch einfach mitteilen?
Leider nein. Auch wenn du deine Rentenversicherungsnummer kennst, müssen wir sie bei der Deutschen Rentenversicherung verifizieren lassen, damit es nicht zu falschen Zuordnungen kommt.
Hat jede Person eine Rentenversicherungsnummer – auch Beamte oder Personen mit freier Heilfürsorge?
Seit dem Geburtsjahrgang 2005 bekommt jede Person in Deutschland die Rentenversicherungsnummer (RVNR) bereits ab der Geburt. Wenn du zu einem früheren Jahrgang gehörst und noch keine RVNR hast, wird sie im Zuge der eKVNR-Beschaffung für dich beantragt.
Für Beamte wird dabei eine Ersatznummer vergeben.
Warum brauchen wir deinen Geburtsort, dein Geburtsland und deine Staatsangehörigkeit?
Wir brauchen diese Angaben, um deine Rentenversicherungsnummer (RVNR) korrekt abzufragen. So stellen wir sicher, dass es keine Verwechslungen oder falsche Zuordnungen gibt.
Ich habe aktuell eine Anwartschaft bei der HanseMerkur, kann ich trotzdem die eKVNR beantragen?
Nein. Erst wenn deine Anwartschaft aktiviert ist und du bei uns voll krankenversichert bist, können wir die eKVNR für dich beantragen.
Ausland & Reisen
Wie bist du als Beamter/PKV-Versicherter im Ausland abgesichert?
Viele Tarife leisten im Ausland zumindest für Reisen, aber Umfang und Dauer sind unterschiedlich. Für längere Aufenthalte kann eine zusätzliche Auslandslösung sinnvoll sein. Entscheidend sind die Bedingungen deines Tarifs.
Rückkehr in die GKV
Kannst du später wieder von der PKV zurück in die GKV wechseln?
Das ist möglich, aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden (z. B. Änderung deines Status/Deiner Situation). Je später im Leben, desto schwieriger kann es werden – deshalb ist es ein wichtiger Punkt in der Planung.
Gilt das auch für Beamte?
Für Beamte ist eine Rückkehr meist nur dann ein Thema, wenn sich dein Status grundsätzlich ändert (z. B. du verlässt das Beamtenverhältnis). Daher sollte man das früh realistisch einordnen.
Anwärter, Referendare & Anwartschaft
Gibt es spezielle Tarife für Beamtenanwärter und Referendare?
Ja, häufig gibt es Einsteigerlösungen, die auf Anwärter/Referendare zugeschnitten sind. Ziel ist meist: passender Schutz bei überschaubarem Beitrag in der Ausbildungsphase.
Was ist eine Anwartschaft – und wann ist sie für Beamte sinnvoll?
Eine Anwartschaft kann sinnvoll sein, wenn du zeitweise anders abgesichert bist (z. B. freie Heilfürsorge oder längerer Sonderfall) und dir den späteren Wiedereinstieg ohne neue Gesundheitsprüfung sichern willst. Ob du sie brauchst, hängt vom konkreten Lebenslauf ab.
Beratung & Abschluss über hm-krankenversicherung.de
Was ist hm-krankenversicherung.de – Versicherer oder Ratgeber?
hm-krankenversicherung.de ist eine Informations- und Beratungsseite rund um die PKV. Wenn du eine Beratung anfragst, bekommst du Unterstützung durch ein spezialisiertes Online-Team – dem Kompetenzteam private Krankenversicherung der HanseMerkur.
Wir helfen dir, PKV, GKV, Beihilfe und pauschale Beihilfe zu verstehen und eine Entscheidung zu treffen, die zu deinem Leben passt.
Den Vertrag schließt du anschließend direkt über uns bei der HanseMerkur ab.
Musst du nach der Beratung sofort etwas unterschreiben?
Nein. Du entscheidest in deinem Tempo. Du bekommst Transparenz zu Optionen, Beiträgen und dem Ablauf – und erst wenn du wirklich sicher bist, gehst du den nächsten Schritt.
Wie stellst du eine Anfrage zur PKV (z. B. Beamten-PKV bei der HanseMerkur)?
Du stellst deine Anfrage über das Formular (oder den Kontaktweg) und bekommst dann die passenden Rückfragen/Unterlagen, um ein passendes Angebot zu erstellen. Danach klärt ihr gemeinsam offene Punkte – ohne Druck.
PKV-Schnellcheck: Ist die private Krankenversicherung für dich sinnvoll?
Du musst die Wahl zwischen GKV, PKV und Beihilfe nicht allein treffen. Wir nehmen uns Zeit für deine Situation, erklären dir deine Optionen klar und verständlich und erarbeiten – falls die PKV für dich passt – eine Lösung, die zu deinem gewünschten Schutz, deinen Plänen und deinem Budget passt.
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