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FAQ

FAQ zur privaten Krankenversicherung (PKV): Antworten für Beamte, Angestellte & Selbstständige

Hier findest du die wichtigsten Antworten zur privaten Krankenversicherung – verständlich erklärt: Wechsel, Beitrag und Leistungen auf einen Blick.

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Junge Frau telefoniert lächelnd im Büro – Symbolbild für Beratung durch das Kompetenzteam zur privaten Krankenversicherung (PKV).
Seitenüberblick

Private Krankenversicherung verstehen: Die wichtigsten Antworten auf einen Blick

Du überlegst, in die private Krankenversicherung zu wechseln – und willst erst die wichtigsten Punkte klar haben? Auf dieser FAQ-Seite findest du kompakte, verständliche Antworten rund um die PKV: Wer überhaupt wechseln kann, wie der Wechsel abläuft, worauf du bei Kündigungsfristen achten solltest und welche Wartezeiten es geben kann. Außerdem erklären wir, wie sich dein Beitrag typischerweise berechnet, was im Alter und im Ruhestand wichtig wird, ob eine Rückkehr in die GKV später möglich ist und was passiert, wenn du Kinder bekommst.

Wenn du danach noch Fragen hast oder direkt wissen willst, welche PKV-Lösung zu deiner Situation passt, kannst du über hm-krankenversicherung.de einfach eine persönliche Beratung anfragen

Wechsel & Voraussetzungen

In die PKV kannst du typischerweise wechseln, wenn du z. B. Beamter (mit Beihilfe) bist, selbstständig arbeitest oder als Angestellter die Voraussetzungen erfüllst (z. B. über der relevanten Einkommensgrenze). Ob es bei dir passt, hängt von deiner Situation und deinen Zielen ab.

Nein. Als Beamter hast du meist eine Wahl (z. B. PKV + Beihilfe oder GKV). In manchen Berufen gibt es statt Beihilfe auch freie Heilfürsorge – dann sieht die Rechnung nochmal anders aus.

Ablauf: Wechsel, Antrag & Kündigung

Meist läuft es so: Tarifauswahl → Antrag → Gesundheitsprüfung → Annahmebestätigung. Erst wenn die Aufnahme bestätigt ist, solltest du die nächsten Schritte (z. B. Kündigung/Wechsel in der GKV) sauber einleiten.

Je nachdem, ob du aus der GKV wechselst oder einen PKV-Anbieter wechselst, gelten unterschiedliche Fristen und Nachweise. Wichtig ist vor allem: keine Lücke entstehen lassen und die Reihenfolge einhalten (erst Zusage, dann kündigen/wechseln).

Beitrag & Kalkulation

Dein Beitrag richtet sich u. a. nach Alter bei Eintritt, Gesundheitszustand, gewähltem Leistungsniveau, Selbstbeteiligung und (bei Beamten) danach, ob du eine Restkostenversicherung mit Beihilfe nutzt.

Ja, oft über Stellschrauben wie Selbstbeteiligung, Tarifgestaltung oder (je nach Rahmen) Tarifwechsel innerhalb des Versicherers. Was sinnvoll ist, hängt immer davon ab, was du wirklich brauchst.

PKV im Alter, Ruhestand & Rente

Nicht automatisch. Entscheidend ist, wie du dich versicherst (Leistungsumfang/Selbstbeteiligung) und welche Mechanismen im Tarif greifen. Eine pauschale „PKV wird immer unbezahlbar“-Aussage stimmt so nicht.

In der Regel bleibst du privat versichert. Die Beihilfe bleibt meist bestehen, die Rahmenbedingungen können sich aber verändern (z. B. Beihilfesatz). Genau deshalb lohnt sich die Planung nicht erst kurz vor Pension.

Deine PKV zahlst du grundsätzlich weiter selbst, aber: In der PKV gibt es Alterungsrückstellungen, die helfen sollen, Beiträge im Alter stabiler zu halten. Wie stark das wirkt, hängt vom Tarif und deinem Verlauf ab.

Ja. Bei der HanseMerkur kannst du zusätzlich zu deinem PKV-Tarif den Beitragsentlastungs-Baustein BEN wählen. Du zahlst dafür während der aktiven Zeit einen Extra-Beitrag ein – und ab 65 wird dein monatlicher PKV-Beitrag um den vereinbarten Entlastungsbetrag reduziert.

Familie & Kinder

Dann stellt sich vor allem die Frage: Wie wird dein Kind abgesichert – PKV oder GKV? Das hängt z. B. von deiner Situation, dem Status des anderen Elternteils und den Rahmenbedingungen ab.

In der PKV gibt es keine kostenlose Familienversicherung wie in der GKV. Kinder werden in der Regel eigenständig versichert – häufig aber zu vergleichsweise günstigen Beiträgen (je nach Tarif).

Leistungsstart & Wartezeiten

Oft bekommst du eine Rechnung, bezahlst sie und reichst sie zur Erstattung ein. In der Praxis gibt es aber je nach Leistung auch andere Wege (z. B. Abrechnungskonstellationen oder digitale Prozesse). Für Beamte kommt zusätzlich die Beihilfe-Erstattung hinzu.

Rechnungen, Erstattung & Einreichen

Du bist grundsätzlich ab Versicherungsbeginn versichert. Bei manchen Leistungen können Wartezeiten gelten, je nach Tarif und Vorgeschichte. Wenn du vorher lückenlos versichert warst, kann das angerechnet werden.

Meist reichst du Belege bei der Beihilfe und bei der PKV ein (digital oder je nach Stelle). Du bekommst die Erstattungen dann anteilig – so deckst du Beihilfe + Restkostenversicherung zusammen ab.

Digital: eRezept in der PKV

Seit dem 01.01.2024 ist das E-Rezept in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingeführt. Es ersetzt das klassische Papierrezept durch eine digitale Verordnung, mit der dir deine Ärztin oder dein Arzt Medikamente verschreibt.

Der Vorteil: Du sparst dir oft Zeit und Wege. Nach dem Arzttermin – oder auch nach einer Videosprechstunde – stellt dir die Praxis das Rezept digital bereit. Du kannst es dann über die E-Rezept-App an eine Apotheke deiner Wahl übermitteln oder es in einer Apotheke vor Ort einlösen. In der App kannst du Apotheken außerdem suchen und filtern – und je nach Anbieter ist auch die Bestellung über eine Online-Apotheke möglich.

In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Umsetzung grundsätzlich freiwillig. Die HanseMerkur möchte ihren Vollversicherten die Nutzung der E-Rezept-App bis Ende Februar 2026 zur Verfügung stellen. Voraussetzung ist, dass du ein Smartphone nutzt. Wenn du kein Smartphone hast oder die App nicht verwenden möchtest, bekommst du Rezepte weiterhin auf Papier und kannst sie wie gewohnt postalisch einreichen. Eine Pflicht zur Nutzung des E-Rezepts gibt es selbstverständlich nicht.

Diese Voraussetzungen solltest du erfüllen:

Ja. Das E-Rezept wird verschlüsselt übertragen und folgt hohen Sicherheitsstandards zum Schutz deiner Daten. Die Verordnungen liegen im E-Rezept-Fachdienst der gematik. Der QR-Code in der App „Das E-Rezept“ oder auf dem Papierausdruck ist dabei nur der „Zugangsschlüssel“, mit dem die Apotheke die Verordnungsdaten aus dem Fachdienst abrufen kann – die E-Rezepte selbst werden nicht auf deinem Smartphone gespeichert.

Außerdem signiert die Arztpraxis das E-Rezept qualifiziert elektronisch. Die Apotheke prüft diese Signatur bei der Abgabe, sodass Manipulationen praktisch ausgeschlossen sind. Und: Ein E-Rezept ist nur einmal einlösbar.

Deine Ärztin oder dein Arzt erstellt das E-Rezept und hinterlegt es sicher in der Telematikinfrastruktur. Dort bleibt es gespeichert, bis du es in der Apotheke einlöst. Für jedes Arzneimittel wird dabei in der Regel ein eigenes E-Rezept angelegt.

Damit die Praxis dir ein E-Rezept ausstellen kann, muss deine KVNR in der Praxis bekannt sein und im Praxissystem gespeichert werden. Deine KVNR findest du in der HanseMerkur ServiceApp. Zusätzlich brauchst du in der ServiceApp eine weitere Authentifizierung mit deinem Personalausweis und der PIN deines Ausweises.

Ja. Sobald deine Ärztin oder dein Arzt die Verordnung elektronisch signiert hat, kannst du das E-Rezept in der Apotheke einlösen. Manche Praxen signieren allerdings nicht sofort – frag deshalb am besten direkt nach, wann das Rezept freigeschaltet wird.

Private E-Rezepte sind in der Regel 3 Monate ab Ausstellung gültig. In der E-Rezept-App siehst du außerdem, bis wann du das jeweilige Rezept einlösen kannst.

Ja, du kannst ein E-Rezept in jeder Apotheke in Deutschland einlösen – unabhängig davon, wo du gerade bist. Auch Online-Apotheken können E-Rezepte bearbeiten und dich beliefern.

Du kannst das E-Rezept entweder digital an eine Apotheke weiterleiten oder in der Apotheke vor Ort den Code zur Einlösung vorzeigen. Perspektivisch soll es in einer späteren Ausbaustufe auch möglich werden, das deutsche E-Rezept im EU-Ausland einzulösen.

Grundsätzlich ja – die meisten Medikamente können als E-Rezept verordnet werden. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel Betäubungsmittel: Diese werden weiterhin auf Papier verschrieben.

Über das E-Rezept können u. a. apothekenpflichtige Arzneimittel verordnet werden, die früher auf dem Privatrezept oder dem „rosa“ Rezept standen – und je nach Fall auch ärztliche Empfehlungen (vergleichbar mit dem „grünen Rezept“).

Auf deine E-Rezepte können nur die Arztpraxis zugreifen, die das Rezept ausgestellt hat, du selbst – und die Apotheke, der du das Rezept gezielt zuweist.

Wenn du das E-Rezept digital an eine Apotheke übermittelst, bekommst du in der App „Das E-Rezept“ einen Abholcode. Den kannst du auch an eine andere Person weitergeben, damit sie die Medikamente für dich abholen kann.

Für die Anmeldung in der App „Das E-Rezept“ brauchst du eine Digitale GesundheitsID. Diese legst du über die HanseMerkur ServiceApp an.

Die GesundheitsID ist deine sichere digitale Identität im Gesundheitswesen – quasi die Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) aus der GKV. Sie enthält grundlegende Daten wie KVNR, Name und Geburtsdatum und ist dein geschützter Zugang zu verschiedenen digitalen Gesundheitsservices. Sobald du die GesundheitsID über die ServiceApp registriert hast, kannst du dich damit z. B. in der gematik-App „Das E-Rezept“ anmelden.

Weitere Infos zur Registrierung der GesundheitsID stellen wir dir im Herbst zur Verfügung.

Wenn du kein Smartphone nutzt, kannst du am E-Rezept-Verfahren nicht teilnehmen und bekommst weiterhin das klassische Papierrezept.

Ein eingelöstes E-Rezept kannst du direkt nach dem Apothekenbesuch oder auch später zur Erstattung einreichen. Die digitalen Kostenbelege zu deinen Einlösungen werden in der E-Rezept-App gespeichert – und du kannst sie dort über die Teilen-Funktion bequem an die HanseMerkur ServiceApp weiterleiten.

 
 

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Für gesetzlich Versicherte: ja, dort ist das E-Rezept Standard. In der privaten Krankenversicherung ist es dagegen ein freiwilliges Angebot. Wenn du bei der HanseMerkur vollversichert bist, kannst du das E-Rezept ab Ende Februar 2026 nutzen – freiwillig und ohne Verpflichtung.

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In der PKV ist das E-Rezept ein freiwilliges Angebot – und auch für dich ist es nicht verpflichtend. Du kannst Rezepte weiterhin ganz normal als Papierrezepte bekommen und sie wie gewohnt per Post oder digital zur Erstattung einreichen.

Auch die Freischaltung des E-Rezepts bzw. das Anlegen der dafür nötigen GesundheitsID in der ServiceApp ist optional.

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Bean­tra­gung der eKVNR

Künftig brauchen auch Privatversicherte im deutschen Gesundheitswesen eine einheitliche Krankenversichertennummer – die eKVNR.

Die eKVNR wird einmalig und individuell vergeben, ist lebenslang gültig und basiert auf deiner Rentenversicherungsnummer. Sie ist Teil deiner digitalen Identität im Gesundheitswesen und erleichtert den Zugang zur nationalen Telematikinfrastruktur.

Die HanseMerkur beantragt die eKVNR für ihre vollversicherten Kundinnen und Kunden. Dafür brauchen wir dein Einverständnis und ein paar zusätzliche Angaben, zum Beispiel Geburtsort, Geburtsland und ob es Geschwister mit demselben Geburtsdatum gibt.

Die eKVNR ist dein persönlicher Schlüssel, um freiwillige digitale Angebote im Gesundheitswesen nutzen zu können – zum Beispiel die elektronische Patientenakte (ePA).

Außerdem wird die eKVNR seit 01.07.2024 für verpflichtende Meldungen an das Implantateregister benötigt (aktuell z. B. Knie-, Hüft- und Brustimplantate sowie Aortenklappen). Wichtig: Wenn deine eKVNR fehlt, kann das gerade bei ungeplanten oder zeitkritischen Implantationen zu Verzögerungen führen.

Du bekommst von uns in der Regel automatisch ein Schreiben, mit dem du die eKVNR beantragen kannst.

Wenn du noch kein Schreiben erhalten hast, kannst du die eKVNR auch ganz bequem über die HanseMerkur ServiceApp anfordern: Öffne in der App den Bereich „Unsere Services“, wähle „Einheitliche Krankenversichertennummer (eKVNR) anfordern“ und ergänze die fehlenden Angaben im Formular. Nach dem Absenden wird deine eKVNR ermittelt und dir anschließend zugesendet.

Falls du die ServiceApp nicht nutzt, kannst du die eKVNR auch per E-Mail anfragen: kv-bestand@hansemerkur.de

Wenn alle erforderlichen Angaben für die Beantragung vorliegen (z. B. dein Geburtsort), erhältst du die eKVNR in der Regel innerhalb weniger Tage. In einzelnen Fällen kann es aber zu Rückfragen oder Abstimmungen – zum Beispiel mit einem Vorversicherer – kommen. Dann kann sich die Bearbeitung auch über mehrere Wochen hinziehen.

Sobald deine eKVNR erfolgreich beantragt wurde, bekommst du von uns ein Schreiben mit deiner eKVNR.

Wenn du die HanseMerkur ServiceApp nutzt, kannst du deine eKVNR nach der erfolgreichen Beantragung dort jederzeit einsehen. Außerdem steht sie künftig auch auf Nachträgen zu deinem Versicherungsschein.

Grundlage zur Erstellung der eKVNR ist die Rentenversicherungsnummer (RVNR). Um die RVNR von der Deutschen Rentenversicherung zu erhalten bzw. verifizieren zu lassen, benötigen wir eine Zustimmungserklärung des Kunden. Ausgenommen davon ist die Beschaffung der eKVNR bzw. RVNR im Rahmen der Versorgung mit den genannten Implantaten.

Leider nein. Auch wenn du deine Rentenversicherungsnummer kennst, müssen wir sie bei der Deutschen Rentenversicherung verifizieren lassen, damit es nicht zu falschen Zuordnungen kommt.

Seit dem Geburtsjahrgang 2005 bekommt jede Person in Deutschland die Rentenversicherungsnummer (RVNR) bereits ab der Geburt. Wenn du zu einem früheren Jahrgang gehörst und noch keine RVNR hast, wird sie im Zuge der eKVNR-Beschaffung für dich beantragt.

Für Beamte wird dabei eine Ersatznummer vergeben.

Wir brauchen diese Angaben, um deine Rentenversicherungsnummer (RVNR) korrekt abzufragen. So stellen wir sicher, dass es keine Verwechslungen oder falsche Zuordnungen gibt.

Nein. Erst wenn deine Anwartschaft aktiviert ist und du bei uns voll krankenversichert bist, können wir die eKVNR für dich beantragen.

Ausland & Reisen

Viele Tarife leisten im Ausland zumindest für Reisen, aber Umfang und Dauer sind unterschiedlich. Für längere Aufenthalte kann eine zusätzliche Auslandslösung sinnvoll sein. Entscheidend sind die Bedingungen deines Tarifs.

Rückkehr in die GKV

Das ist möglich, aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden (z. B. Änderung deines Status/Deiner Situation). Je später im Leben, desto schwieriger kann es werden – deshalb ist es ein wichtiger Punkt in der Planung.

Für Beamte ist eine Rückkehr meist nur dann ein Thema, wenn sich dein Status grundsätzlich ändert (z. B. du verlässt das Beamtenverhältnis). Daher sollte man das früh realistisch einordnen.

Anwärter, Referendare & Anwartschaft

Ja, häufig gibt es Einsteigerlösungen, die auf Anwärter/Referendare zugeschnitten sind. Ziel ist meist: passender Schutz bei überschaubarem Beitrag in der Ausbildungsphase.

Eine Anwartschaft kann sinnvoll sein, wenn du zeitweise anders abgesichert bist (z. B. freie Heilfürsorge oder längerer Sonderfall) und dir den späteren Wiedereinstieg ohne neue Gesundheitsprüfung sichern willst. Ob du sie brauchst, hängt vom konkreten Lebenslauf ab.

Beratung & Abschluss über hm-krankenversicherung.de

hm-krankenversicherung.de ist eine Informations- und Beratungsseite rund um die PKV. Wenn du eine Beratung anfragst, bekommst du Unterstützung durch ein spezialisiertes Online-Team – dem Kompetenzteam private Krankenversicherung der HanseMerkur.
Wir helfen dir, PKV, GKV, Beihilfe und pauschale Beihilfe zu verstehen und eine Entscheidung zu treffen, die zu deinem Leben passt.
Den Vertrag schließt du anschließend direkt über uns bei der HanseMerkur ab.

Nein. Du entscheidest in deinem Tempo. Du bekommst Transparenz zu Optionen, Beiträgen und dem Ablauf – und erst wenn du wirklich sicher bist, gehst du den nächsten Schritt.

Du stellst deine Anfrage über das Formular (oder den Kontaktweg) und bekommst dann die passenden Rückfragen/Unterlagen, um ein passendes Angebot zu erstellen. Danach klärt ihr gemeinsam offene Punkte – ohne Druck.

PKV-Schnellcheck: Ist die private Krankenversicherung für dich sinnvoll?

Du musst die Wahl zwischen GKV, PKV und Beihilfe nicht allein treffen. Wir nehmen uns Zeit für deine Situation, erklären dir deine Optionen klar und verständlich und erarbeiten – falls die PKV für dich passt – eine Lösung, die zu deinem gewünschten Schutz, deinen Plänen und deinem Budget passt.

Drei junge Personen sitzen im Büro vor einem Computer – Symbolbild für persönliche PKV-Beratung, feste Ansprechpartner und Betreuung ohne Hotline.

Direkter Draht statt Warteschleife: Erstberatung & feste Betreuung zur PKV

Grafik: persönlicher Ansprechpartner mit direkter Durchwahl für Fragen zur privaten Krankenversicherung (PKV).

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